Archäologische Prospektion

Von der Auflage zur Umsetzung

Haben Sie vom regionalen Landesamt für Denkmalpflege die Auflage für eine bauvorgreifende archäologische Untersuchung mittels einer Geländebegehung / Prospektion erhalten?
Damit können wir Ihnen gerne weiterhelfen!
 

Je nach Projektform (einzelne Windkraftanlage oder Windpark, Weg- oder Straßentrasse und Wirtschaftsgelände) bieten wir Ihnen die Begehung des Planungsgeländes durch eine/n unserer erfahrenen Projekt-/GrabungsleiterInnen samt einem kleinen Team von MitarbeiterInnen.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Planung von Windkraftanlagen finden Sie hier:
(Weiterleitung: Drücken Sie auf das Foto)

Unser Service – Ihre Vorteile:

  • Beratung und ggf. zusätzliche Projektkoordination
  • Bauvorgreifende Untersuchung
  • Direkte Rücksprachen mit der zuständigen Denkmalbehörde über unseren Betrieb
  • Umsetzung aller denkmalrechtlichen Auflagen nach den regionalen Richtlinien der Landesämter

Archäologische Befunde und Funde
– was nun?

Werden von unserem Team mögliche Kultur- oder Bodendenkmäler im Umfeld oder unmittelbar auf dem Baugebiet dokumentiert, wird im nächsten Schritt der oder die zuständige BezirksarchäologIn über das weitere Verfahren entscheiden.

Falls eine baubegleitende Untersuchung oder Ausgrabung beauflagt wird, begleiten wir Sie auch gerne bei diesem Vorhaben.

Geophysikalische Prospektionsverfahren

Eine weitere nichtinvasive Maßnahme wäre die Untersuchung des Untergrundes durch ein geophysikalisches Propektionsverfahren (Bodenradar, Geoelektrik oder Geomagnetik). Diese Methodik unterstützt die weitere Erfassung und Bestimmung archäologischer Bodendenkmäler.
Leider können wir Ihnen diesen Service nicht anbieten, möchten Sie diesbezüglich jedoch auf die Firma
Possel & Zickgraf Prospektionen hinweisen, mit der wir bisher häufig zusammengearbeitet haben.

Grundlage der Auflage(n):

Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Prüfung des Bauvorhabens durch das regional zuständige Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Sind dem Landesamt Kultur- oder Bodendenkmäler im Umfeld oder unmittelbar auf dem Baugrund bekannt, wird häufig eine bauvorgreifende oder baubegleitende Untersuchung des Vorhabens beauflagt. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an die zuständige Abteilung des Landesamtes, um eine Verzögerung Ihres Vorhabens zu vermeiden und um etwaige Auflagen in die Gesamtplanung mit einbeziehen zu können.
Möchten Sie, dass wir dies für Sie übernehmen? – Wir stehen Ihnen natürlich gerne für etwaige Beratungsgespräche zur Verfügung.

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