Ausgrabung

Haben Sie vom regionalen Landesamt für Denkmalpflege die Auflage für eine archäologische Ausgrabung erhalten?
Damit können wir Ihnen gerne weiterhelfen!

Von der Auflage zur Umsetzung

Unser Service – Ihre Vorteile:

  • Beratung und ggf. zusätzliche Projektkoordination
  • Bauvorgreifende oder baubegleitende Ausführung
  • Direkte Rücksprachen mit der zuständigen Denkmalbehörde über unseren Betrieb
  • Umsetzung aller denkmalrechtlichen Auflagen nach den regionalen Richtlinien der Landesämter
  • Bereitstellung von GrabungsleiterInnen, TechnikerInnen und Hilfskräften
  • Organisation von Baucontainern und archäologisch geschultem Baggerfahrer

Unser Leistungsspektrum umfasst:

1. Prospektierende Ausgrabung mittels Sondage-Schnitten

 

2. Flächendeckende Grabung (bspw. Neubaugebiet oder Trasse)

 

3. Stadtgrabungen (bspw. Marktplatz oder am Baudenkmal)

 

4. Grabung während Sanierungsvorhaben (bspw. Baudenkmäler)

Bauvorgreifende, nicht invasive Methoden

Falls Sie Ihren Baugrund vor den eigentlichen Bodenarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler überprüfen lassen wollen,
bieten wir Ihnen (in Rücksprache mit den Landesämtern) eine Auswertung der historischen- und archäologischen Quellen (bspw. Ortsakten und Publikationen) sowie eine Geländebegehung / Prospektion an.

 

Nähere Informationen finden Sie hier:

Eine weitere nichtinvasive Maßnahme wäre die Untersuchung des Untergrundes durch ein geophysikalisches Propektionsverfahren (Bodenradar, Geoelektrik oder Geomagnetik). Diese Methodik unterstützt die weitere Erfassung und Bestimmung archäologischer Bodendenkmäler.


Leider können wir Ihnen diesen Service nicht anbieten, möchten Sie diesbezüglich jedoch auf die Firma Possel & Zickgraf Prospektionen hinweisen, mit der wir bisher häufig zusammengearbeitet haben.

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