Baubegleitende Untersuchung

Von der Auflage zur Umsetzung

Haben Sie vom regionalen Landesamt für Denkmalpflege die Auflage für eine baubegleitende oder bauvorbereitende archäologische Untersuchung erhalten?
Damit können wir Ihnen gerne weiterhelfen!
 

Je nach Projektform (Kabel- oder Leitungsgraben, Bau eines Hauses, Bürokomplexes oder Lagerhauses, Anlage einer Wirtschaftsfläche und Weg- oder Straßentrasse) bieten wir Ihnen die Begleitung der Planungs- und Baggerarbeiten durch eine/n unserer erfahrenen GrabungsleiterInnen und (falls gewünscht) einen archäologisch geschulten Baggerfahrer.

Unser Service – Ihre Vorteile:

  • Beratung und ggf. zusätzliche Projektkoordination
  • Bauvorgreifende und baubegleitende Tätigkeiten
  • Direkte Rücksprachen mit der zuständigen Denkmalbehörde über unseren Betrieb
  • Umsetzung aller denkmalrechtlichen Auflagen nach den regionalen Richtlinien der Landesämter

Archäologische Befunde und Funde
– was nun?

Sollten im Zuge der baubegleitenden Untersuchung archäologische Befunde und/oder Funde angetroffen werden, wird unsere Firma diese dem oder der zuständigen BezirksarchäologIn melden. Anschließend können wir mit Ihnen und/oder dem Bauunternehmen das weitere Vorgehen besprechen.

 

Je nach Umfang oder Anzahl der Befunde und Funde erfolgt meist die Auflage weiterer archäologischer Untersuchungen (bspw. flächendeckende Ausgrabung oder die Anlage von Sondage-Schnitten), um eine richtlinienkonforme Dokumentation zu gewährleisten.

Auch für diese Maßnahmen ist unser Betrieb gewappnet und kann Sie diesbezüglich gerne beraten, damit eine möglichst störungsfreie weitere Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens gewährleistet werden kann.

Grundlage der Auflage(n):

Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Prüfung des Bauvorhabens durch das regional zuständige Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Sind dem Landesamt Kultur- oder Bodendenkmäler im Umfeld oder unmittelbar auf dem Baugrund bekannt, wird häufig eine baubegleitende oder bauvorgreifende Untersuchung des Vorhabens beauflagt. Richten Sie sich daher rechtzeitig an die zuständige Abteilung des Landesamtes, um eine Verzögerung Ihres Vorhabens zu vermeiden und um etwaige Auflagen in die Gesamtplanung einbeziehen zu können.
Möchten Sie, dass wir dies für Sie übernehmen? – Wir stehen Ihnen natürlich gerne für etwaige Beratungsgespräche zur Verfügung.
 

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